Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 13 SGB IX festgelegt, dass der Rehabilitationsbedarf der leistungsberechtigten Person individuell sowie ganzheitlich zu ermitteln ist und somit die Begrenzung auf einzelne Leistungsgesetze wegfällt (Leistungen aus einer Hand). § 118 Abs. 2 SGB IX ermöglicht es den Ländern, mittels einer Rechtsverordnung, Näheres zum Bedarfsermittlungsinstrument zu regeln.
Die am 8. November startende Fachdiskussion bietet die Möglichkeit, bisherige Erfahrungen in der Anwendung der verschiedenen Bedarfsermittlungsinstrumente zu reflektieren, Herausforderungen zu benennen und Beispiele zum Umgang mit den Instrumenten in ausgewählten Bundesländern vorzustellen. Reden Sie mit!
Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf unsere Aktuelles-Beiträge. Der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK hat am 3. Oktober seinen Bericht (ausschließlich in englischer Sprache) zu den abschließenden Bemerkungen der zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands veröffentlicht. Wir haben für Sie die Hauptkritikpunkte sowie Handlungsempfehlungen des Fachausschusses hier zusammengefasst.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!
Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Bedarfsermittlungsinstrumente
Unsere neue Fachdiskussion startet am 8. November 2023. Neben der Möglichkeit, sich an der Fachdiskussion zu beteiligen, finden Sie auch Hintergrundinformationen. Gerne können Sie auch die in unserem Kompass eingestellten Fachbeiträge rund um das Thema Bedarfsermittlung nachlesen. Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen, Fragen und Beiträge bis zum 26. Januar 2023.
Projekt Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) „Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe"
Am 23. Oktober 2023 stellte Frau Dr. Jenny Rademann, Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer das Projekt „Umsetzung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“ vor und erläuterte den Erarbeitungsprozess einer Handreichung zum strukturellen Wandel in der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der dritten Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes soll ab dem 1. Januar 2028 die Gesamtzuständigkeit bei der Kinder- und Jugendhilfe verortet werden. Frau Dr. Rademann erläuterte den Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Handreichung zur Orientierung beim Umbau der Verwaltungsstrukturen ab 2028 mithilfe des Einsatzes von Modellkommunen, der Durchführung von Workshops sowie dem Austausch mit Kommunen, die die Kinder- und Jugendhilfe bereits enger mit der Eingliederungshilfe verknüpft haben. Insgesamt sollen Impulse gesetzt werden für die Umstellung der Verwaltungsstrukturen und bisherige Erfahrungen der beteiligten Kommunen richtungsweisend Anwendung finden.
Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode vereinbart, dass die gesetzliche Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in dieser laufenden Legislaturperiode erfolgen soll. Zentrales Anliegen dabei ist, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.