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Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Inkraftreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung eingeführt. Damit soll werkstattberechtigten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eröffnet werden, bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber außerhalb der WfbM ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis anzutreten.

Am 21. und 22. November fand die letzte Vertiefungsveranstaltung in diesem Jahr zum Thema Teilhabeplanverfahren statt. Die Veranstaltung haben wir ausführlich für Sie auf unserer Webseite dokumentiert. 

Das Projekt wird auch 2020 seine Arbeit fortsetzen. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Projekt wird dabei auch einzelne Formate für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Berufs- sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer anbieten. In einer Fachdiskussion haben Akteure des Betreuungswesens ab 13. Januar 2020 die Möglichkeit, Herausforderungen zu diskutieren und Fragen zu stellen, die insbesondere mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG einhergehen.

Weitere Neuigkeiten zur BTHG-Umsetzung in den Bundesländern und neue Antworten im BTHG-Kompass finden Sie in unserem letzten Newsletter des Jahres 2019.

Viel Spaß beim Lesen, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr wünscht Ihnen

 

Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Verlängerung bis 2022

Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG wird fortgesetzt

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In einem Interview erläutert Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins, die Neuerungen für den kommenden Projektzeitraum. 

Fachdiskussion

BTHG für Akteure des Betreuungswesens ab 13. Januar 2020

Mit der dritten Reformstufe des BTHG wird 2020 in der Eingliederungshilfe ein Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Die Herausforderungen und Fragen, die sich dabei stellen, sind Gegenstand der Fachdiskussion "BTHG für Akteure des Betreuungswesens" ab 13. Januar 2020.

Umsetzungsstand in den Ländern

Ausführungsgesetze in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beschlossen - Bedarfsermittlungsinstrument in Sachsen-Anhalt veröffentlicht

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Der Bayerische Landtag hat am 5. Dezember 2019 das Bayerische Teilhabegesetz II beschlossen. Es knüpft an das Bayerische Teilhabegesetz I aus dem Jahr 2018 an und bestätigt u. a. die Beibehaltung der Zuständigkeit der Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen.

Zudem wurde in Sachsen-Anhalt das Bedarfsermittlungsinstrument "Eingliederungshilfe Land Sachsen-Anhalt (ELSA)" veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:

BTHG-Kompass: neue Version online

Neue Antworten zu anderen Leistungsanbietern, Leistungstrennung und Frühförderung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Im BTHG-Kompass finden Sie nun neue Frage-Antwort-Paare zu den Themen

Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion im BTHG-Kompass!

Aktuelles

Einführung des Budgets für Ausbildung

Mit Inkraftreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten.

Teilhabeempfehlungen veröffentlicht

Am 3. Dezember 2019 hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, Teilhabeempfehlungen veröffentlicht, die sich in erster Linie an die Bundesregierung richten. Die Empfehlungen umfassen die Themen Gesundheit, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben und Digitalisierung. Zudem wird ein Ausblick zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gegeben.

Veranstaltungsrückblick: Teilhabeplanverfahren

Für insgesamt 50 Vertreterinnen und Vertreter von Trägern der Eingliederungshilfe, anderen Rehabilitationsträgern, von EUTBs und einzelnen Leistungserbringern bot die zweitägige Veranstaltung eine gute Gelegenheit, sich über komplexe und dynamische Fallgestaltungen auszutauschen, bei denen ein funktionierendes Teilhabeplanverfahren besonders wichtig ist.

Veranstaltungen

24.02.2020 – 25.02.2020

Die wesentlichen Änderungen durch das BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
24.02.2020 13:00 Uhr –
25.02.2020 13:00 Uhr
Ort
Holiday Inn City West
Rohrdamm 80
13629 Berlin

Mit der ab 2020 in Kraft tretenden dritten Reformstufe des BTHG wird der eigentliche Systemwechsel in der Eingliederungshilfe vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den etwa notwendigen Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren.

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