Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2019 wurden in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX geschlossen. In Niedersachsen haben sich Leistungsträger und -erbringer zudem auf eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geeinigt. Damit sind in diesen Ländern wichtige Weichen für die Leistungserbringung nach dem 1. Januar 2020 gestellt worden.
Zur Ermittlung der Bedarfe von Leistungsberechtigten werden von den Trägern der Eingliederungshilfe Bedarfsermittlungsinstrumente eingesetzt. Diese werden aktuell gemäß den Vorgaben des BTHG überarbeitet bzw. neu entwickelt. Wo welches Instrument zum Einsatz kommt, wie sie den Anforderungen des BTHG gerecht werden und was sie charakterisiert, ist Gegenstand der aktuellen Fachdiskussion und einer digitalen Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG am 5. September 2019.
Weitere Informationen und Terminankündigungen finden Sie in diesem Newsletter.
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Landesrahmenverträge in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt
Am 12. August 2019 wurde in Schleswig-Holstein der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe geschlossen. Das Land Schleswig-Holstein hatte durch das 1. Teilhabestärkungsgesetz vom 22. März 2018 die Kreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmt. Diese haben nun unter aktiver Mitwirkung des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit den Vereinigungen der Leistungserbringer den Landesrahmenvertrag geschlossen. Für die Übergangszeit haben sich die Vertragspartner auf ein Modell zur pauschalen Auseinanderrechnung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII einerseits und Fachleistungen nach dem SGB IX andererseits sowie über Grundsätze zur Überleitung aller Vereinbarungen in das neue Recht ab dem 1. Januar 2020 verständigt. Für die Überleitung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen auf die neuen Rechtsgrundlagen ist eine einheitliche Übergangsfrist bis spätestens zum 31. Dezember 2021 vereinbart worden. Den Text und die Anlagen zum Landesrahmenvertrag finden Sie hier (PDF-Dokument).
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es seit diesem Monat einen Landesrahmenvertrag. Am 14. August 2019 wurde zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe (Land Sachsen-Anhalt) sowie von den Vereinigungen der Leistungserbringer der Landesrahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 SGB IX geschlossen. Dieser war unter Mitwirkung des Landesbehindertenbeauftragten ausgearbeitet worden. Der Vertrag sieht eine Übergangsregelung für die Leistungen in der Eingliederungshilfe vor, der auf zwei Jahre angelegt ist. In diesem Zeitraum soll der Übergang der Leistungen in der Eingliederungshilfe von dem bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vertragsrecht im Sinne des 10. Kapitels SGB XII in das ab dem 2020 anzuwendende Vertragsrecht im Sinne des 8. Kapitels des 2. Teils SGB IX durchgeführt werden. Den Text und die Anlagen zum Landesrahmenvertrag finden Sie hier (PDF-Dokument, 1.1 MB).
Eine zwischen dem Land, den kommunalen Spitzenverbänden und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossene Übergangsvereinbarung existiert seit August 2019 auch in Niedersachsen. Das Dokument steht Ihnen hier (PDF-Dokument) zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente
Durch das BTHG wurden zum 1. Januar 2018 neue Regelungen zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs eingeführt. Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung von Bedarfsermittlungsinstrumenten. Einige Länder haben neue Instrumente entwickelt, andere Länder bestehende Verfahren an die neuen Vorgaben angepasst.
Ihre Fragen und Beiträge zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten können Sie in unserer Fachdiskussion einstellen. Für die Beantwortung stehen Ihnen Expertinnen und Experten aus den Bundesländern zur Verfügung. Die ersten Antworten haben wir bereits im BTHG-Kompass veröffentlicht. Wir freuen uns auf Ihre weiteren Beiträge!
Digitale Veranstaltung zur Fachdiskussion Bedarfsermittlungsinstrumente
Wie werden in der Eingliederungshilfe die Bedarfe von Leistungsberechtigten ermittelt? Welche Instrumente kommen dafür zum Einsatz?
Am 5. September 2019, 11.00 Uhr, wird Dr. Florian Steinmüller, stellvertretender Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, im Rahmen einer digitalen Veranstaltung eine Einführung in die Anforderungen des BTHG an die Bedarfsermittlung geben und dabei auch auf die neuen Instrumente eingehen.
Unter folgendem Link können Sie sich anmelden:
Aktuelles
Online-Fristenrechner der BAR zum Reha-Prozess
Am 1. September 2019 veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online-Fristenrechner für die Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess.
Zweiter und dritter Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über den zweiten und dritten Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention unterrichtet. Der Bericht informiert über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion. Er wird nun dem UN-Ausschuss für die Rechten von Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Von besonderer Bedeutung für den Staatenbericht ist das BTHG „als die zentrale sozialpolitische Reform der vergangenen Jahre“.
Schiedsstellenverordnung in Schleswig-Holstein verkündet
Mit Wirkung vom 28. Juni 2019 ist die Landesverordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX-Schiedsstellenverordnung - SGB IX-SchVO) in Kraft getreten.