Warum gibt es nicht bundesweit ein einheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung?
Antwort:In der Gesetzesbegründung zum BTHG wird ausgeführt, das in Teil 2 des SGB IX n.F. kein konkretes Instrument für die Durchführung der Bedarfsermittlung festgelegt werden konnte, da die Bundesländer die besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen als eigene Angelegenheiten ausführen (BT-Drs. 18/9522: 288). Nichtsdestotrotz wurde die Orientierung an der ICF als einheitliches Kriterium für alle Träger der Eingliederungshilfe im BTHG festgeschrieben.
Eingliederungshilfe ist Aufgabe der BundesländerMaterialien