Ausgestaltung der Vertragsinhalte zwischen Leistungsberechtigtem und Leistungserbringer
In der Regel werden die Inhalte der Verträge, die Leistungsberechtigte mit Leistungserbringern abschließen von den Erbringern vorgegeben und müssen von den Leistungsberechtigten so unterschrieben werden, wie sie sind. Inwieweit ist es Leistungsberechtigten möglich, die Bedingungen der Verträge mit Leistungsberringern auszuhandeln?
Ausgestaltung der Vertragsinhalte zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringer
Antwort von Rainer Sobota:
Inwieweit Vertragsinhalte zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringer ausgehandelt werden können, hängt stark davon ab, welche Spielräume dem Leistungserbringer für die Vertragsgestaltung im Einzelfall vom Leistungsträger zugestanden werden. Grundlage für den Vertrag zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringer ist der Rahmenvertrag zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger. Dieser zwischen den Vereinigungen der Leistungserbringer und dem Leistungsträger abgeschlossene Vertrag regelt den Standard im Sinne einer Mindestleistung. Abweichungen sind zulässig, wenn dadurch ein Mehr an Leistung entsteht. Ein "Weniger" an Leistung ist dagegen unzulässig.
Selbstverständlich hängt die Möglichkeit, Vertragsinhalte auszuhandeln, auch davon ab, ob der Leistungserbringer dazu bereit und in der Lage ist. Hier gilt, was auch zu den Handlungsmöglichkeiten bei einer Schlechtleistung festgestellt worden ist.