Kombination von Trägerbudget und Persönlichem Budget
Lassen sich Träger- bzw. Einrichtungsbudgets mit dem persönlichen Budget kombinieren?
Eine Kombination ist nicht wünschenswert
Eine Kombination aus Trägerbudget und persönlichem Budget ist generell möglich, aber nicht wünschenswert. Hier muss an die Eigenständigkeit der Leistungsvereinbarung gedacht werden. Plätze beim Leistungserbringer, die eigentlich für budgetierte Leistungen gedacht sind, können „blockiert“ werden. Wenn im persönlichen Budget auch Leistungen der Pflege enthalten sind, ist zudem eine Kombination nicht möglich (s. § 132 Abs. 3 SGB IX).