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Rollenkonflikt EUTB-Berater/in und Vertrauensperson?

BTHG-Kompass

EUTB

Um die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zu stärken, fördert das BMAS die ergänzende
unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht.

Rollenkonflikt EUTB-Berater/in und Vertrauensperson?

Gerät man als EUTB-Berater/in nicht in einen Rollenkonflikt, sobald man auch als Vertrauensperson gegenüber Leistungsträgern auftritt? Ist es nicht eher die Aufgabe einer EUTB, den Ratsuchenden bei der Auswahl einer Vertrauensperson zu unterstützen und beide auf das Teilhabeplanverfahren vorzubereiten?

Annette Pauli (EUTB der Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. Saarland)

Berater/in sollte unterstützend fungieren

Aus meiner Sicht ist es die Aufgabe der EUTB, Ratsuchende zu unterstützen, mit einer Vertrauensperson seiner Wahl seine Anliegen beim Leistungsträger vorzubringen. Allerdings gibt es Situationen und Einzelfälle, in denen der Ratsuchende entscheidet und wünscht, eine/n Berater/in der EUTB als Vertrauensperson anzufragen. Wichtig hierbei ist, die Funktion einer Unterstützung zu behalten und keine Vertretungsposition einzunehmen.

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