Unabhängigkeit der EUTB

BTHG-Kompass

EUTB

Um die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zu stärken, fördert das BMAS die ergänzende
unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht.

Unabhängigkeit der EUTB

Ist eine EUTB wirklich "unabhängig", wenn sie an einen freien Träger, der auch gleichzeitig Leistungserbringer ist, angegliedert ist? Durch welche Maßnahmen wird die Unabhängigkeit sichergestellt?

Friederike Hellinger (EUTB-Beraterin bei der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH)

Verschiedene Maßnahmen gewährleisten Unabhängigkeit

Die EUTB ist unabhängig auch wenn sie an einen freien Träger angegliedert ist, der gleichzeitig Leistungserbringer ist. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Unabhängigkeit der EUTB:

• Finanzierung durch das BMAS

• fachliche Beratung und Begleitung der Berater*innen durch die Fachstelle Teilhabeberatung

• Vernetzung der EUTB-Stellen untereinander

• regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, die Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen anbieten

• Das Leitbild der EUTB (beschreibt u. A. die Parteilichkeit der Berater*innen für die Ratsuchenden)

• Erklärung des Trägers zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

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