Zusammenarbeit mit Senioren- und Pflegestützpunkten
Arbeiten die EUTB mit den Senioren- und Pflegestützpunkten zusammen? Wie tief wird zur Pflegeversicherung beraten? Wird zur den Begutachtung vor- und nachbereitet? Wird unterstützt in Widerspruchsverfahren gegen die Kranken- und Pflegeversicherungen?
Gegenseitige Information und Weitervermittlung
EUTB-Stellen arbeiten mit Pflegestützpunkten zusammen. Bei Beratungen zum Thema Pflege werden Ratsuchende über die Pflegestützpunkte informiert und ggf. weitervermittelt. Wenn sich die EUTB-Berater/innen mit dem SGB XI auskennen, wird auch in der EUTB zu Leistungen der Pflegeversicherung beraten. Dazu kann die Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades und die Besprechung des Pflegegutachtens gehören. Viele Berater/innen der EUTB sind selbst pflegebedürftig. Aus diesem Grund fällt es Ratsuchenden mit Unterstützungsbedarf oft leichter sich diesen Berater/innen zu öffnen. EUTB-Stellen dürfen keine Rechtsberatung durchführen und somit auch keinen Widerspruch formulieren.