Zusammenarbeit mit Senioren- und Pflegestützpunkten

BTHG-Kompass

EUTB

Um die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zu stärken, fördert das BMAS die ergänzende
unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht.

Zusammenarbeit mit Senioren- und Pflegestützpunkten

Arbeiten die EUTB mit den Senioren- und Pflegestützpunkten zusammen? Wie tief wird zur Pflegeversicherung beraten? Wird zur den Begutachtung vor- und nachbereitet? Wird unterstützt in Widerspruchsverfahren gegen die Kranken- und Pflegeversicherungen?

Friederike Hellinger (EUTB-Beraterin bei der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH)

Gegenseitige Information und Weitervermittlung

EUTB-Stellen arbeiten mit Pflegestützpunkten zusammen. Bei Beratungen zum Thema Pflege werden Ratsuchende über die Pflegestützpunkte informiert und ggf. weitervermittelt. Wenn sich die EUTB-Berater/innen mit dem SGB XI auskennen, wird auch in der EUTB zu Leistungen der Pflegeversicherung beraten. Dazu kann die Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades und die Besprechung des Pflegegutachtens gehören. Viele Berater/innen der EUTB sind selbst pflegebedürftig. Aus diesem Grund fällt es Ratsuchenden mit Unterstützungsbedarf oft leichter sich diesen Berater/innen zu öffnen. EUTB-Stellen dürfen keine Rechtsberatung durchführen und somit auch keinen Widerspruch formulieren.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.