Informationsangebote der Ansprechstellen
In welcher Form erhält man Informationsangebote im Sinne des § 12 SGB IX? Wohin wende ich mich konkret?
Informationsangebote der Ansprechstellen
§ 12 SGB IX besagt, dass die Rehabilitationsträger die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten unterstützen. Dafür benennen sie Ansprechstellen, die Informationsangebote an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln.
Die für Sie zuständigen Ansprechstellen können Sie im Ansprechstellenverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mittels Filtersuche finden: https://www.ansprechstellen.de/suche.html
Informationen und Unterstützung bietet zudem die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX (www.teilhabeberatung.de).