Externe Fachleistungen für Menschen in besonderen Wohnformen

BTHG-Kompass

Zuschnitt und Finanzierung der Fachleistungen

Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des SGB XII geht auch eine Weiterentwicklung bzw. Ausdifferenzierung der Leistungen einher. Wo bislang eine „Komplexleistung Eingliederungsghilfe“ erbracht wurde, soll es künftig größere Wahlmöglichkeiten geben. Voraussetzung dafür ist, sich über den Zuschnitt von (Einzel-)Leistungen und ihre Finanzierung klar zu werden.

Externe Fachleistungen für Menschen in besonderen Wohnformen

Ich habe eine Frage zur Abgrenzungsproblematik zwischen existenzsichernden Leistungen und Fachleistungsstunden:
Müsste es bei Trennung dieser beiden Bereiche für Bewohner/innen jetziger stationärer Einrichtungen nicht grundsätzlich möglich sein, die Heimkosten mit existenzsichernden Leistungen abzugelten und die ggf. notwendige Assistenz extern einzukaufen?

Externe Fachleistungen für Menschen in besonderen Wohnformen

Das ist grundsätzlich richtig und entspricht der Intention des Gesetzgebers in Umsetzung des Art 19 UN-BRK.

Mit dem BTHG wird den Bewohner/innen bisheriger stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe die Möglichkeit eröffnet, bei einem Anbieter zu wohnen und einzelne oder auch alle ihm zustehenden Facheistungen der Eingliederungshilfe bei einem oder mehreren anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen.

Dieser Teil der Reform trifft allerdings in der Praxis auf eine historisch gewachsene Leistungsstruktur und ein ebenso gewachsenes Angebotsspektrum. Ob bzw. ab wann diese Wahlmöglichkeiten für einen einzelnen Bewohner umsetzbar sind, hängt unter anderem von Größe und Lage der Wohngelegenheit ab und davon, ob es alternative wohnortnahe Fachleistungsangebote gibt. 

Es gibt bereits Leistungserbringer, die Chancen darin sehen, ihren Bewohner/innen Mietverträge und einzelne Fachleistungen als Alternative zu kombinierten Wohn- und Betreuungsverträgen anzubieten. Andere werden das bisherige kombinierte Angebot aus verschiedenen Gründen zunächst beibehalten. 

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