Leistungstrennung bei Betreuung in einer Pflegefamilie?
Wie wird ab 2020 die Trennung zwischen Fachleistung und existenzsichernder Leistung bei Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie gemäß § 80 SGB IX erfolgen? Wird es hierzu Empfehlungen geben?
Bundesweit geltende Regelungen sind nicht bekannt
Die Bundesländer regeln das Verfahren und die Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie in eigener Zuständigkeit.
In vielen Bundesländern ist die Trennung zwischen Fachleistung und existenzsichernder Leistung bei der Betreuung einer Pflegefamilie bereits erfolgt. Bundesweite Empfehlungen sind nicht bekannt. Die in § 80 Satz 3 SGB IX angesprochenen Regelungen über Verträge mit Leistungserbringern beziehen sich auf begleitende Fachdienste. Der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegefamilien ist nach unserer Kenntnis nicht beabsichtigt.