Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung auf Außenarbeitsplätzen

BTHG-Kompass

Existenzsichernde Leistungen außerhalb der KdU

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um Höhe und Zusammensetzung des Regelsatzes, zu Mehrbedarfen und zur Höhe des „verbleibenen Teils des Regelsatzes“ für Leistungsberechtigte, die in besonderen Wohnformen leben.

Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung auf Außenarbeitsplätzen

Wie sind die Regelungen zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung anzuwenden beim Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen, d.h. wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht in festen Räumlichkeiten angeboten wird?

Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung auf Außenarbeitsplätzen

Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Informationsschreiben vom 21. Februar 2020 seine Rechtsauffassung dargelegt.

Laut BMAS setzt die Bewilligung des Mehrbedarfs keine Einnahme des gemeinschaftlichen Mittagessens in festen Räumlichkeiten auf Außenarbeitsplätzen voraus. Die Einnahme kann auch im Freien oder am Arbeitsplatz erfolgen (sogenannte „besondere Räume“). Allerdings muss eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erfolgen. Falls dies nicht in festen Räumlichkeiten angeboten wird, müssen die besonderen Räume für Menschen mit Behinderung zugänglich und für die Einnahme ihres Mittagessens geeignet sein.

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