Zeitpunkt für eine Teilhabeplankonferenz
Im Hinblick auf die Einhaltung der zeitlichen Fristen zur Leistungsfeststellung: Wann im Verfahren ist zu entscheiden, ob eine Teilhabeplankonferenz durchgeführt wird? Kann sich solch eine Entscheidung auch erst im Prozess der Bedarfsermittlung zeigen bzw. beschlossen werden und kann die Entscheidung, eine Teilhabplankonferenz durchzuführen, Ergebnis der Bedarfsermittlung sein?
Einberufung einer Teilhabeplankonferenz, wenn Sachverhalt soweit geklärt ist
Ja, selbstverständlich. Dies wird vermutlich sogar die Regel sein. Die Entscheidung zur Einberufung einer Teilhabekonferenz kann getroffen werden, wenn der Sachverhalt soweit geklärt ist und die Durchführung der Konferenz als erforderlich erachtet wird.