Budget für Ausbildung und Eingangsverfahren
Muss vor Inanspruchnahme des Budgets für Ausbildung das Eingangsverfahren nach § 57 Abs. 2 SGB IX durchlaufen werden? |
Eingangsverfahren muss nicht durchlaufen werden
In der Gesetzesbegründung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz wird ausgeführt, dass das Eingangsverfahren nach § 57 Abs. 2 SGB IX vor Inanspruchnahme des Budgets für Ausbildung nicht durchlaufen werden muss, da es sich beim Budget für Ausbildung um eine Alternative zu Leistungen nach § 57 SGB IX handelt (BT-Drs. 19/13399: 37). |