Abwerben von „leistungsstarken“ Werkstattbeschäftigten durch das Budget für Arbeit
Inwiefern sehen Sie das Problem, dass durch das Budget für Arbeit gerade die „leistungsstarken“ Werkstattbeschäftigten abgeworben werden?
Wunsch- und Wahlrecht im Fokus
Die Bezeichnung „Abwerbung" ist hierbei meines Erachtens das falsche Wort. Denn es geht nicht darum, inwiefern es zu einer vermeintlichen „Abwerbung" von leistungsstärkeren Beschäftigten kommt. Vielmehr sollte dafür Sorge getragen werden, dass das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen eine stärkere Rolle bei der Teilhabe spielt. Und dazu gehören selbstverständlich Wahlmöglichkeiten.
Das bedeutet natürlich auch, dass ein Werkstattbeschäftigter entscheiden kann, ein Budget für Arbeit in Anspruch zu nehmen, wenn er dies möchte. Und eine derartige Wahlmöglichkeit wie das Budget für Arbeit sollte dann auch so ausgestaltet sein – im Hinblick auf die Begleitung der Menschen mit Behinderungen – dass dies auch eine echte Wahlmöglichkeit für viele Menschen mit Behinderung darstellt und nicht nur eine Alternative für einige wenige ist. Sollte es im Rahmen des Budgets für Arbeit tatsächlich zu einer Fokussierung auf einige wenige, leistungsstärkere Menschen kommen, so wäre dies sicher nicht im Sinne des Gesetzes. Denn Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen Möglichkeiten zur Auswahl zu geben.