Leistungen zur Teilhabe an Bildung bei Hausunterricht?

BTHG-Kompass

Schulbildung

Mit den Hilfen zur Schulbildung (§ 75 SGB IX) sollen unterstützende Leistungen erbracht werden, welche Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in die Lage versetzen, Bildungsangebote gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen zu können. 

Leistungen zur Teilhabe an Bildung bei Hausunterricht?

Teilhabe an Bildung, wenn Kinder nicht beschulbar sind. Können diese für die Schulzeit zuhause beschult werden?

Porträtfoto von Prof. Dr. Arne von Boetticher

© Prof. Dr. Arne von Boetticher

Prof. Dr. Arne von Boetticher

Leistungen umfassen die Rahmenbedingungen, nicht den Unterricht

Für die Befreiung von der Schulpflicht ist die Schulaufsichtsbehörde nach dem jeweiligen Landes-Schulgesetz zuständig. Diese sind zugleich dafür verantwortlich, dass die Beschulung zu Hause stattfinden kann. Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen nicht den Unterricht als solchen, sondern nur die Rahmenbedingungen, um an dem Unterricht teilnehmen zu können. Der zuständige Rehabilitationsträger muss also nicht für die Lehrkraft für den Hausunterricht aufkommen.

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