Leistungen zur Teilhabe an Bildung bei Hausunterricht?
Teilhabe an Bildung, wenn Kinder nicht beschulbar sind. Können diese für die Schulzeit zuhause beschult werden?
Leistungen umfassen die Rahmenbedingungen, nicht den Unterricht
Für die Befreiung von der Schulpflicht ist die Schulaufsichtsbehörde nach dem jeweiligen Landes-Schulgesetz zuständig. Diese sind zugleich dafür verantwortlich, dass die Beschulung zu Hause stattfinden kann. Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen nicht den Unterricht als solchen, sondern nur die Rahmenbedingungen, um an dem Unterricht teilnehmen zu können. Der zuständige Rehabilitationsträger muss also nicht für die Lehrkraft für den Hausunterricht aufkommen.