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Masterstudium in einem anderen Fachgebiet und Eingliederungshilfeleistungen

BTHG-Kompass

Hochschulbildung

Gemäß UN-BRK sollen Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt Zugang zu allgemeiner Hochschubildung haben. Um dies sicherzustellen, werden gemäß § 75 Abs. 2 Satz 3 SGB IX Hilfen zur Hochschulbildung erbracht.

Masterstudium in einem anderen Fachgebiet und Eingliederungshilfeleistungen

Ich strebe nach meinem Bachelor-Studium ein Masterstudium in einem anderen Fachgebiet an. Ist es künftig trotzdem möglich, Eingliederungshilfeleistungen zu bekommen?

Masterstudium in einem anderen Fachgebiet und Eingliederungshilfeleistungen

Künftig können nach § 112 Abs. 2 SGB IX n.F. für Master-Studiengänge, die auf einen Bachelor aufbauen oder ihn interdisziplinär ergänzen, Eingliederungshilfen zum Studium beantragt werden. Satz 2 stellt klar, dass ein Masterstudium, das zu einer interdisziplinären Ergänzung und Vertiefung eines Bachelorstudiums führt, auch dann mit Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt werden kann, wenn es nicht in dieselbe fachliche Richtung weiterführt.

Orientierung bezüglich des zeitlichen Anschlusses gibt das Bundesausbildungsförderungsgesetz in § 10 Absatz 3 Satz 1. Danach kommt die Förderung einer weiteren Ausbildung im Anschluss an eine Erstausbildung grundsätzlich in Betracht, wenn der Leistungsberechtigte zu deren Beginn das 30. Lebensjahr, bei Aufnahme eines Masterstudiums, das auf ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium aufbaut, das 35. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat (BT-Drs. 18/9522: 284).

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