Was ist unter Hilfsmittel zu verstehen?
Was ist nach § 76 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX i.V.m. § 84 SGB IX alles unter „Hilfsmittel“ zu verstehen?
Was ist unter Hilfsmittel zu verstehen?
§ 84 SGB IX umfasst ausschließlich Hilfsmittel, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erforderlich sind. Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation sind damit nicht umschlossen. Maßgebend für die Zuordnung zu der Leistungsgruppe ist, welche Bedürfnisse mit dem konkreten Hilfsmittel befriedigt werden sollen (Dau et al. 2019: 424).
Hilfsmittel nach § 84 SGB IX dienen dem Kontakt der leistungsberechtigten Person mit seiner Umwelt sowie der Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben (ebd.). Sie dienen gleichsam der Behebung von behinderungsbedingten Begleitumständen.
Als Orientierung können die im nicht abschließenden Katalog der ehemaligen Eingliederungshilfeverordnung (§ 9 Abs. 2 EinglHV) aufgeführten Leistungsarten herangezogen werden, sofern sie nicht von anderen Teilen der sozialen Teilhabe abgedeckt werden (vgl. Nr. 163 der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe des Landes Berlin).
Literatur
- Dau/Düwell/Joussen (Hrsg) (2019): Sozialgesetzbuch IX. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Lehr- und Praxiskommentar.