Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Ressortübergreifende Sozialraumplanung

BTHG-Kompass

Sozialraum

Der Sozialraum wird bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe besonders hervorgehoben. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich in ihrem Sozialraum leben können.

Ressortübergreifende Sozialraumplanung

Wie können die verbindlichen Regelungen für die Eingliederungshilfe, bei der starken Versäulung der Sozialleistungssysteme, trotzdem in eine zielgruppenübergreifende Sozialraumentwicklung geführt werden?

Porträtfoto von Prof. Dr. Herbert Schubert

© Prof. Dr. Herbert Schubert

Prof. Dr. Herbert Schubert

Ressortübergreifende Sozialraumplanung

Dafür wurde eine ressortübergreifende Sozialraumplanung als neuer Typ eingeführt, der im Handbuch „Integrierte Sozialplanung in Landkreisen und Kommunen“ dargestellt wird.

Bei der integrierten Sozialplanung wird inklusiv für den gesamten Sozialraum geplant, ohne die Balance zwischen fachspezifischen Planungsaufgaben – z.B. der Eingliederungshilfe – und der integrierten fachübergreifenden und interdisziplinären Perspektive zu verlieren.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.