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Elternassistenz und Sorgerecht

BTHG-Kompass

Assistenzleistungen

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht.

Elternassistenz nur bei Sorgerecht?

Ist die Gewährung einer Elternassistenz daran gebunden, dass das Sorgerecht bei den Eltern liegt und die Kinder in deren Haushalt leben?

Kerstin Blochberger

© Kerstin Blochberger

Kerstin Blochberger

Auch Eltern ohne Sorgerecht haben gemäß § 18 SGB VIII Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihres Umgangsrechts

Gemäß Art. 6 GG Abs. 2 sind die Erziehung und Pflege der Kinder ein natürliches Recht der Eltern. Aus § 1631 BGB geht zudem hervor, dass die Personensorge für das Kind nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern ist. Dabei hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

Ob Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder haben ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Insofern übt ein Elternteil, das kein Sorgerecht besitzt, auch bei Besuchs- und Umgangsrecht elterliche Verantwortung im Sinne der UN-BRK aus. Auch Eltern ohne Sorgerecht haben gemäß § 18 SGB VIII Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihres Umgangsrechts.

Es gibt daher keinen Grund, Elternassistenz nur bei vorhandenem Sorgerecht zu gewähren.

 

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