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Kompensatorische Assistenz ausreichend?

BTHG-Kompass

Assistenzleistungen

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht.

Kompensatorische Assistenz ausreichend?

Begleitung bei geistiger oder Sinnesbehinderung ist oft nur im Zusammenhang mit Hilfen zur Verständigung bzw. Orientierung möglich. Sind die hierfür erforderlichen Kommunikationskompetenzen überhaupt mit kompensatorischer Assistenz leistbar?

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

© Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad

Kompensatorische Assistenz ausreichend?

Die Fähigkeit zur Verständigung hat weniger mit der Art der Beeinträchtigung zu tun (Behinderung kommt nach dem neuen Behinderungsbegriff durch die Wechselwirkung zwischen Funktionsbeeinträchtigung und Barrieren zustande, vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX), als mit deren Ausprägung. Ist eine Person mit geistiger Behinderung in den mentalen Funktionen außer der Intelligenz wenig beeinträchtigt, wird für die Bewältigung des Alltags kompensatorische Assistenz ausreichen. Hat die leistungsberechtigte Person aber Ziele in Richtung mehr eigenständiger Bewältigung oder liegen starke Beeinträchtigungen der mentalen Funktionen vor, sind Assistenzleistungen zur Befähigung erforderlich. Bei Menschen mit seelischer Behinderung wird das regelhaft der Fall sein.

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