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Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

BTHG-Kompass

Assistenzleistungen

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht.

Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Woraus ergeben sich die Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen?

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

© Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad

Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Wie alle anderen Assistenzleistungen ergeben sich auch ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen aus der individuellen Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX und damit aus den Teilhabebeeinträchtigungen in den neun Lebensbereichen der Aktivitäten und Partizipation der ICF. In der Bedarfsermittlung muss festgestellt werden, ob die leistungsberechtigte Person Unterstützung benötigt, und Ziele zu erreichen wie: sich gesund zu ernähren, das Gewicht zu regulieren, sich körperlich fit zu halten, bei Erkrankungen die Anordnungen der ärztlichen und pflegerischen Fachkraft umzusetzen etc.

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