Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
Woraus ergeben sich die Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen?
Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
Wie alle anderen Assistenzleistungen ergeben sich auch ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen aus der individuellen Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX und damit aus den Teilhabebeeinträchtigungen in den neun Lebensbereichen der Aktivitäten und Partizipation der ICF. In der Bedarfsermittlung muss festgestellt werden, ob die leistungsberechtigte Person Unterstützung benötigt, und Ziele zu erreichen wie: sich gesund zu ernähren, das Gewicht zu regulieren, sich körperlich fit zu halten, bei Erkrankungen die Anordnungen der ärztlichen und pflegerischen Fachkraft umzusetzen etc.