Welche Kriterien muss eine Leistung zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe erfüllen?
Gibt es feste und objektive Kriterien, die ein Angebot erfüllen muss, um als Leistung zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe in Frage zu kommen?
Kein verbindlicher Kriterienkatalog
Es gibt keinen feststehenden und verbindlichen Kriterienkatalog für Angebote zu Leistungen der Sozialen Teilhabe. Die Leistungen der Sozialen Teilhabe sind im BTHG konkret beschrieben (siehe §§ 113 ff. u. § 76 bis § 84 SGB IX) und müssen sich am jeweils relevanten individuellen Bedarf messen. Der Katalog der Leistungen ist nicht abschließend, so dass auch Raum bleibt für andere oder weitere Bedarfe. In der Praxis wird zwischen Leistungsträger, Leistungsberechtigtem und Leistungserbringer zu klären sein, was angemessen und verhältnismäßig und fachlich realisierbar ist. Dafür müssen in den Bundesländern die Landesrahmenverträge die Voraussetzungen und Orientierungen schaffen.