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Assistenzleistungen in einer Pflegeeinrichtung nach SGB XI

BTHG-Kompass

Eingliederungshilfe - Gesetzliche Pflegeversicherung - Hilfe zur Pflege

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Abgrenzung und Kombination der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der HIlfe zur Pflege (SGB XII, Siebtes Kapitel).

Assistenzleistungen in einer Pflegeeinrichtung nach SGB XI

Wenn ein Mensch mit Behinderung Assistenzleistungen erhält und in eine Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI zieht, sind dann rechtlich gesehen noch Assistenzleistungen über das SGB IX möglich?

Assistenzleistungen in einer Pflegeeinrichtung nach SGB XI

Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen zur Pflege nach SGB XI ist in § 91 Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 13 des SGB XI geregelt. Danach stehen die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistung der Pflege gleichrangig nebeneinander.

Assistenzleistungen werden im Rahmen der Sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) unabhängig vom Wohnort der betroffenen Person erbracht (§ 95 SGB IX) und können somit auch in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-schnittstellen/eingliederungshilfe-gesetzliche-pflegeversicherung-hilfe-zur-pflege/

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