"Zwangspooling" auch für den Pflegeanteil möglich?

BTHG-Kompass

Eingliederungshilfe - Gesetzliche Pflegeversicherung - Hilfe zur Pflege

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Abgrenzung und Kombination der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und der HIlfe zur Pflege (SGB XII, Siebtes Kapitel).

"Zwangspooling" auch für den Pflegeanteil möglich?

Kann das „Zwangspooling“ des § 116 Abs. 2 SGB IX auch für den Pflegeanteil angewendet werden?

Das Pooling betrifft nur Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Regelung des § 116 Abs. 2 SGB IX betrifft nur die im Absatz 2 der Vorschrift aufgeführten Leistungen des § 113 SGB IX. Außerdem müssen mit den Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen

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