"Zwangspooling" auch für den Pflegeanteil möglich?
Kann das „Zwangspooling“ des § 116 Abs. 2 SGB IX auch für den Pflegeanteil angewendet werden?
Das Pooling betrifft nur Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Regelung des § 116 Abs. 2 SGB IX betrifft nur die im Absatz 2 der Vorschrift aufgeführten Leistungen des § 113 SGB IX. Außerdem müssen mit den Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen