Verlegung in eine Pflegeeinrichtung gegen den Willen der leistungsberechtigten Person?
Kann eine leistungsberechtigte Person, die in einer Einrichtung der EGH lebt, aufgrund des hohen Pflegebedarfs auch gegen ihren Willen in eine Pflegeinrichtung verlegt werden, wenn der bisherige Leistungserbringer der Person weiterhin Leistungen anbieten will?
Verlegung nicht gegen den Willen der leistungsberechtigten Person
Nein, eine erzwungene Verlegung braucht eine entsprechende rechtliche Anordnung bzw. Voraussetzung. Selbst im Falle eines neuen Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens, das im Ergebnis festhält, dass eine Verlegung in eine SGB XI Einrichtung anzuraten ist, kann nicht gegen den Willen der leistungsberechtigten Person erfolgen. In jedem Fall ist hierbei unterstützend, dass der Leistungserbringer weiterhin Leistungen anbieten will. Gut wäre darüber hinaus die Bereitschaft des Leistungserbringers, seine Leistungen entsprechend neuer Bedarfe der leistungsberechtigten Person dahingehend anzupassen. Damit wäre eine Verlegung nahezu ausgeschlossen.