Regelungen des § 103 SGB IX und aufstockende Hilfe zur Pflege
Findet § 103 Abs. 2 SGB IX nur für sog. "nicht-pflegeversicherte" Personen Anwendung oder gelten die dortigen Regelungen auch für den Fall, dass ein SGB XI-Versicherter aufstockender Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bedarf?
Regelungen des § 103 SGB IX und aufstockende Hilfe zur Pflege
In § 103 Absatz 2 SGB IX wird nur Hilfe zur Pflege genannt. Eine Differenzierung hinsichtlich vollständiger oder ergänzender Hilfe zur Pflege erfolgt nicht, so dass die Regelung auch für aufstockende Hilfe zur Pflege gilt.