Rechtsverordnungen zur Regelung interdisziplinärer Frühförderstellen
Muss die Landesregierung Regelungen durch Rechtsverordnung treffen, wenn eine Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Abs. 4 SGB IX nicht zustande kommt? |
Rechtsverordnungen zur Regelung interdisziplinärer Frühförderstellen
Im BTHG ist geregelt, dass die Landesregierungen Regelungen durch Rechtsverordnung treffen sollen, wenn Landesrahmenvereinbarungen nach § 46 Abs. 4 SGB IX bis zum 31. Juli 2019 nicht zustande kommen. |