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Persönliches Budget und Transparenz

BTHG-Kompass

Verfahrensregelungen

Im BTHG sind verschiedene Verfahrensregelungen zur Durchführung des Gesamtplanverfahrens vorgesehen, die es in der Umsetzung insbesondere für die Träger der Eingliederungshilfe zu beachten gilt.

Persönliches Budget und Transparenz

Persönliches Budget: Wie erfahre ich, welche Berufsgruppe mit welcher Vergütung/Lohn vom Leistungsträger hinterlegt ist? Wie steht es mit der Transparenz im Bedarfsermittlungsverfahren?

Das Foto zeigt Rainer Sobota auf einer Diskussionsveranstaltung

© Martin Bischof

Rainer Sobota

Persönliches Budget und Transparenz

Die Höhe des Persönlichen Budgets entscheidet sich erst am Ende des durchzuführenden Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahrens. Die Höhe des Budgets orientieren sich dabei an den Kosten für Leistungen, die in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen („Maßnahmen“) ausgeführt werden und üblicherweise gezahlt werden. Ein wesentlicher Teil des Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahrens ist die Herstellung von Transparenz. Selbstverständlich bezieht sich das Transparenzgebot auch auf das Geld, wenn die Teilhabeleistung in Form einer Geldleistung oder in Form eines Persönlichen Budgets gewährt wird. Beim Persönlichen Budget muss am Ende des Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahrens immer eine Zielvereinbarung unterschrieben werden, in der auch die Höhe des Budgets aufgeführt ist. In dem folgenden Leistungsbescheid muss die Höhe – wenn es denn notwendig ist – näher erklärt werden.

Jeder Schritt des Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahrens muss vom Ablauf und vom Ergebnis her dokumentiert werden.

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