Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Integration des Gesamtplans in den Teilhabeplan/Förder- und Behandlungsplan

BTHG-Kompass

Anwendung

In der Anwendung des reformierten Gesamtplanverfahrens ergeben sich verschiedene Herausforderungen für alle Beteiligten, u. a. mit Blick auf die Abgrenzung zwischen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren.

Integration des Gesamtplans in den Teilhabeplan/Förder- und Behandlungsplan

Gibt es Ideen bzw. Ansätze dazu, wie ein Gesamtplan praktikabel in den Teilhabeplan/Förder- und Behandlungsplan integriert werden kann?

Prof. Dr. Liane Simon

Gesamtplan kommt in der interdisziplinären Frühförderung nicht zur Anwendung

Der Gesamtplan kommt im System der interdisziplinären Frühförderung rechtlich nicht zur Anwendung, da die gesetzlichen Grundlagen der interdisziplinären Frühförderung im Teil 1 SGB IX geregelt wurden, hier der Teilhabeplan / Förder- und Behandlungsplan das Instrument ist. Die Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe für die Umsetzung der heilpädagogischen Leistungen im Teil 1 ist im Teil 2 SGB IX (BTHG) im § 109 und § 113 geregelt.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.