Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren

BTHG-Kompass

Anwendung

In der Anwendung des reformierten Gesamtplanverfahrens ergeben sich verschiedene Herausforderungen für alle Beteiligten, u. a. mit Blick auf die Abgrenzung zwischen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren.

Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren

Wie ist das Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren?

Bedarfsermittlung als Kern des Gesamtplanverfahrens

Die Bedarfsermittlung ist ein Bestandteil des Gesamtplanverfahrens und neben der Beratung der erste Schritt der Gesamtplanung. Die Bedarfsermittlung wird auch als „Herzstück“ (Schartmann 2017: 7) und „unverzichtbarer Baustein“ (BAGüS 2018: 11) des Gesamtplanverfahrens bezeichnet. Dabei enthält der Gesamtplan gemäß § 121 SGB IX-neu neben den Inhalten des Teilhabeplans nach § 19 SGB IX n.F. „die im Rahmen der Gesamtplanung eingesetzten Verfahren und Instrumente“. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird anschließend zum Gegenstand der Leistungsplanung im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplans.

 

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