Akteure des Gesamtplanverfahrens

BTHG-Kompass

Akteure

Im BTHG wurde neu bestimmt, welche Verantwortlichkeiten und Rechte bei den Trägern der Eingliederungshilfe, bei Leistungserbringern und bei Leistungsberechtigten im Rahmen der Durchführung des Gesamtplanverfahrens liegen.

Akteure des Gesamtplanverfahrens

Wer ist ins Gesamtplanverfahren einzubeziehen?

Portraitfoto von Jörg Tänzer

© Jörg Tänzer

Dr. Jörg Tänzer

Dr. Jörg Tänzer

Akteure des Gesamtplanverfahrens

Neben dem Träger der Eingliederungshilfe sind die Leistungsberechtigten und deren Vertrauenspersonen gem. § 141 Abs 2 SGB XII, andere Leistungsträger gem. § 141 Abs 3 sowie die gem. § 144 Abs 3 im Einzelfall Beteiligten einzubeziehen, das sind insbesondere der behandelnde Arzt, das Gesundheitsamt, der Landesarzt, das Jugendamt und die Arbeitsagentur.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.