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Beteiligung der EUTB am Gesamtplanverfahren

BTHG-Kompass

Akteure

Im BTHG wurde neu bestimmt, welche Verantwortlichkeiten und Rechte bei den Trägern der Eingliederungshilfe, bei Leistungserbringern und bei Leistungsberechtigten im Rahmen der Durchführung des Gesamtplanverfahrens liegen.

Beteiligung der EUTB am Gesamtplanverfahren

Werden die EUTB-Berater/innen auch am Gesamtplanverfahren der EGH-Träger beteiligt?

Annette Pauli (EUTB der Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. Saarland)

Vereinzelte Anfragen als Unterstützung

In einigen Fällen werden EUTB-Berater/innen als Unterstützung im Verfahren angefragt. Beteiligt von Seiten des Leistungsträger werden wir nicht.

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