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BTHG-Kompass Gesamtplanung

BTHG-Kompass

Gesamtplanung

Mit den §§ 141 ff. SGB XII (bzw. §§ 117 ff. SGB IX ab 01.01.2020) hat der Gesetzgeber erstmals die Anforderungen an ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Leistungen der Eingliederungshilfe gesetzlich normiert.

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