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Anrechnung Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung

BTHG-Kompass

Allgemeine Fragen

Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.

Anrechnung Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung

Ist Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung (bspw. "Bahr-Pflege") auf Leistungen der Einglierungshilfe anzurechnen, wenn die leistungsberechtigte Person in einer besonderen Wohnform untergebracht ist und die Eingliederungshilfemaßnahmen auch Pflegeleistungen umfassen? Oder stehen die Mittel der privaten Pflegezusatzversicherung komplett frei zur Verfügung?

Anrechnung Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung

Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung ist nicht bei der Beitragsermittlung nach § 136 SGB IX zu berücksichtigen. Welche Einkommensarten bei der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden, ist in § 135 SGB IX geregelt. Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 SGB IX ist insoweit die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie bei Renteneinkünften die Bruttorente des Vorvorjahres.

Zu berücksichtigende Einkünfte sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG), Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG) und Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Welche Einkünfte zu den sonstigen Einkünften gehören bestimmt § 22 EStG. Diese werden nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt.

Andere Einkünfte als die aufgeführten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG. Steuerfreie Einkünfte sind gem. § 3 Ziffer 1, Lit. a) EStG unter anderem aus Leistungen aus einer Pflegeversicherung.

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