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Komponente der personbezogenen Faktoren

BTHG-Kompass

ICF

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll eine international einheitliche Kommunikation über die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen unter Beachtung des gesamten Lebenshintergrunds eines Menschen ermöglichen. Die ICF ist gemäß BTHG insbesondere Bezugspunkt der Bedarfsermittlung im Eingliederungshilferecht und Grundlage des neu definierten Behinderungsbegriffs.

Komponente der personbezogenen Faktoren

Wie ist der Stand zur Entwicklung der Komponente der personbezogenen Faktoren? Die Definition gehört zu den „zukünftigen Entwicklungen“, die bereits 2005 für die ICF vorgesehen waren. 2017 steht die Ergänzung noch immer aus, wie auch die DVfR in ihrer Stellungnahme anmerkt. Lässt sich auf eine Regelung, die unvollständig ist, überhaupt aufbauen?

Portraitfoto von Prof. Dr. Petra Gromann

© Hochschule Fulda

Prof. Dr. Petra Gromann

Entwurf der DGSMP

Es gibt weiterhin einen Entwurfsstand von der Arbeitsgruppe ICF des Fachbereichs II der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP). Ein frei verfügbarer Vortrag hierzu von Dr. med. Wolfgang Cibis (BAR) und Dr. med. Sabine Grotkamp (MDK Niedersachsen) ist unter folgendem Link abrufbar:

Portraitfoto von Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann

© Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann

Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann

Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann

Fehlende Kodifizierung durch die WHO

Die personbezogenen (Kontext-)Faktoren wurden von der WHO zunächst bewusst nicht kodifiziert, da darin eine Gefahr für die Menschen mit Behinderungen gesehen wurde, ihre Behinderung zu personalisieren, zu unzutreffenden Beschreibungen im Sinne von „Merkmalszuweisungen“ zu Personen zu kommen oder zu stark in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen, auch im Hinblick auf den Schutz persönlicher Daten.

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