Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird bei bundeslandsübergreifenden Fällen genutzt?

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Welches Bedarfsermittlungsinstrument wird bei bundeslandsübergreifenden Fällen genutzt?

Wenn ein Leistungsberechtigter in einem anderen Bundesland lebt als der zuständige Leistungsträger, auf welcher Grundlage wird dann die Bedarfsermittlung durchgeführt? Beispiel: Ein Leistungsberechtigter lebt in Hannover. Leistungsträger ist der LWL. Wird zur Bedarfsermittlung B.E.Ni oder Bei_NRW genutzt?

Bedarfsermittlungsinstrument des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe

Die Bedarfsermittlung wird auf Grundlage des Bedarfsermittlungsinstruments des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe durch ebendiesen Träger durchgeführt. In dem geschilderten Fall ist der LWL zuständiger Träger der Eingliederungshilfe. Dieser wird den Bei_NRW zur Bedarfsermittlung nutzen und nicht mit dem Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni arbeiten.

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