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Bedarfsermittlung in der interdisziplinären Frühförderung

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Bedarfsermittlung in der interdisziplinären Frühförderung

Wenn der Förder- und Behandlungsplan das Teilhabeplanverfahren ersetzt, dann müssten dazu ja aber auch über die Komplexleistung hinausgehende Bedarfe ermittelt werden (z. B. in Hinblick auf Kita-Besuch). Ist das so zu verstehen?

Prof. Dr. Liane Simon

Auf Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung werden gegebenenfalls weitere Bedarfsermittlungen vorgenommen

Der Förder- und Behandlungsplan soll den Teilhabeplan ersetzen. Das bedeutet, dass im Rahmen einer interdisziplinären Diagnostik, an der mindestens Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin und Heilpädagoginnen beteiligt sind, der gesamte Bedarf des Kindes und seiner Familie zu diesem Zeitpunkt interdisziplinär ermittelt wird. Über eine ICF-basierte Bedarfsermittlung wird interdisziplinär mit den Eltern dann der Förder- und Behandlungsplan festgeschrieben. Dieser bildet die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Rehabilitationsträger. Manchmal wird weiterer Bedarf für Kind und Familie festgestellt (z.B. Integrationskita). Der Rehabilitationsträger entscheidet auf Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung, welche weiteren Bedarfsermittlungen gegebenenfalls darüber hinaus notwendig sind und veranlasst diese. Es empfiehlt sich, dass Leistungsträger und Leistungserbringer in diesem Prozess sehr eng zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden, d.h. praktisch, der zuständige Rehabilitationsträger kann zur Förder- und Behandlungsplanung, somit zum Fachgespräch mit eingeladen werden und nutzt dieses Fachgespräch als Basis für sein weiteres Vorgehen in der Entscheidungsfindung. Wichtig ist grundsätzlich, eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und der Eltern/ Kinder anzustreben, damit die Verfahren zur Einschätzung der Teilhabe der leistungsberechtigten Personen möglichst gering gehalten werden und sehr abgestimmt von Anfang an erfolgen.

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