Weitere Umsetzung des BEI_BW

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Weitere Umsetzung des BEI_BW

Was wurde in Baden-Württemberg aus der Forderung nach einer unabhängigen Stelle für die Umsetzung des Bedarfsermittlungsinstrumentes?

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

© Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad

Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des BEI_BW

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hat die Aufgabe, ein Konzept für ein Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des BEI_BW zu entwerfen, in dem alle Interessensgruppen vertreten sind. Dieses Konzept liegt noch nicht vor, das Kompetenzzentrum ist aber verbindlich vorgesehen.

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