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Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

Ist das Instrument in Baden-Württemberg auf alle Personengruppen der Menschen mit Behinderungen gleichwertig anzuwenden oder stellten sich für bestimmten Personengruppen Schwierigkeiten dar? Wenn ja, warum und welche Lösungsansätze gibt es (z.B. bei psychisch kranken Menschen)?

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

© Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Dr. Michael Konrad

Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

Das Instrument ist bei allen Menschen mit Behinderung anzuwenden, es müssen allerdings unterschiedliche Zugangswege gewählt werden. Hilfreich ist bei Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen, wenn die betreffende Person eine Person ihres Vertrauens einbezieht, was ihr nach § 117 SGB IX n.F. im gesamten Gesamtplanverfahren zusteht. Außerdem sollten die Fallverantwortlichen des Trägers der Eingliederungshilfe darauf achten, dass sie sich auf die Besonderheiten der jeweiligen Klientel einstellen.

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