Wer war an der Entwicklung des BEI_BW beteiligt?
Wer war an der Entwicklung des BEI_BW beteiligt?
Beteiligte an der Entwicklung des BEI_BW: Arbeitsgruppe, wissenschaftliche Begleitung und Evaluation
Beteiligt waren Vertretungen der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer und der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen unter Federführung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Nach § 118 Abs. 2 SGB IX n.F. hätte das Land eine Rechtsverordnung erlassen können, in der das Nähere zu dem Instrument hätte festgelegt werden können. Darauf wurde jedoch zugunsten der gegenseitigen Vertrauensbildung der maßgeblichen Akteure verzichtet.
Die Entwicklung des Instruments wurde in einer Arbeitsgruppe mit drei mal sieben Mitgliedern angegangen und begann mit der Verständigung über die grundsätzliche Ausrichtung des Instruments. In einer ersten Sitzung hatte Dr. Harry Fuchs als Rehabilitationsexperte über die gesetzlichen Voraussetzungen des Instrumentes referiert. In der zweiten Sitzung wurde nach intensiver Diskussion beschlossen, die Firma transfer einzuladen, um das Konzept für ein Bedarfsermittlungsinstrument nach § 118 SGB IX n.F. dazustellen. Transfer hatte den Individuellen Hilfeplan (IHP) für den Landschaftsverband Rheinland entwickelt. Bei dieser Sitzung wurde beschlossen, die Firma transfer mit der Erstellung einer Vorlage des Instrumentes zu beauftragen. In zwei Workshops und Einzelveranstaltungen der Firma transfer mit den drei Parteien und in stetiger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde das BEI_BW entwickelt und eine halbjährige Erprobungsphase mit Evaluation besprochen. Eine Kleingruppe der AG, bestehend aus je drei Mitgliedern vereinbarte die Fassung für die Erprobung, eine UAG mit ebenfalls drei Mitgliedern bereitete die Evaluation vor, die von Frau Prof. Fietkau von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg durchgeführt wurde. Im Anschluss an die positiv ausgefallene Evaluation nahm die UAG in mehreren Sitzungen eine Anpassung des Instruments entsprechend den Erfahrungen aus der Erprobungsphase und den Ergebnissen von Befragungen im Rahmen der Evaluation vor.