Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Codierung

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Codierung der Ausprägung der Beeinträchtigung im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz

Gibt es bei dem Instrument in Rheinland-Pfalz eine Vorgabe, wie codiert werden soll, also wo sind die Grenzen zwischen leichter, mäßiger oder erheblich ausgeprägter Beeinträchtigung?

Christina Nedoma

© Christina Nedoma

Christina Nedoma, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Christina Nedoma

Codierung der Ausprägung der Beeinträchtigung im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz

Es gibt keine Vorgaben zu den Codierungen. Im Rahmen der Bedarfsermittlung muss der Grad der Beeinträchtigung gemeinsam im Dialog mit der betroffenen Person eingeschätzt werden. Die Ausprägung einer Beeinträchtigung ist immer eine subjektive Einschätzung. So kann die Beeinträchtigung durch einen Tinnitus, also das Wahrnehmen eines Geräusches ohne eine äußere akustische Quelle, von manchen Menschen gut und ohne Leidensdruck kompensiert werden, bei anderen Menschen kann diese Beeinträchtigung zur Arbeitsunfähigkeit bis hin zur Suizidalität führen. In welcher Ausprägung eine Beeinträchtigung vorliegt, kann nur im Gespräch eruiert werden. Auch die ärztliche Stellungnahme beinhaltet möglicherweise Hinweise. An dieser Stelle wird die Systematik der ICF und das bio-psycho-soziale Modell besonders deutlich; ob eine Behinderung eines Menschen ihn in seiner Teilhabe beeinträchtigt hängt nicht allein von der Störung der Körperfunktion ab (im o. g. Beispiel der Tinnitus), sondern wie gut es ihm gelingt, (ggf. mit Unterstützungsleistungen) die Auswirkungen zu kompensieren. Dies ist von den personenbezogenen und den Kontextfaktoren abhängig.

Der Grad der Beeinträchtigung kann auch in Folgegesprächen zur Bedarfsermittlung (Wirkungskontrolle) ein wichtiges Indiz dafür sein, ob Unterstützungsleistungen hilfreich waren oder nicht. Im Beispiel des Tinnitus könnte es ein Ziel sein, Strategien zu entwickeln, das Geräusch als weniger störend zu empfinden. Bei einer Weiterbewilligung der Leistung wäre zu erörtern, ob die bisherigen Maßnahmen geeignet waren, dieses Ziel zu erreichen und ob sich hierdurch der Grad der Beeinträchtigung (durch den Tinnitus) verändert hat.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.