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Instrumente nach § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Instrumente nach § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche

Inwiefern werden die Instrumente nach § 118 SGB IX n.F. an die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen angepasst?

Instrumente nach § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsbereich der Träger der Eingliederungshilfe (Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen) werden die Instrumente nach § 118 SGB IX n.F. in den Bundesländern nach und nach angepasst. Grundlage hierfür ist die ICF-Version für Kinder und Jugendliche (ICF-CY - International Classification of Functioning, Disability and Health for Children and Youth).

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