Übersetzung in leichte Sprache

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

Wird das Instrument in Rheinland-Pfalz in einfache Sprache übersetzt?

Wird das Instrument in Rheinland-Pfalz in einfache Sprache übersetzt für die Menschen und deren Vertraute?

Christina Nedoma

© Christina Nedoma

Christina Nedoma, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Christina Nedoma

Vordruck des Gesamtplans in Leichter Sprache

Der Träger der Eingliederungshilfe ist gem. § 121 SGB IX verpflichtet, einen Gesamtplan zu erstellen. Es ist geplant, den Vordruck für den Gesamtplan auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. In diesem werden dann unter anderem die wesentlichen Ergebnisse der Bedarfsermittlung enthalten sein; darüber hinausgehend sind weitere für die leistungsberechtigte Person wichtige Aspekte enthalten, wie die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 8 SGB IX oder das Ergebnis über die Beratung des Anteils des Regelsatzes nach § 27a Abs. 3 des SGB XII.

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