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ICF-Item-Auswahl im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. 

ICF-Item-Auswahl im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz

Wer hat die einzelnen ICF-Items im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz ausgesucht? Einige sind leider gar nicht aufgeführt und andere sind überflüssig (Tiere zu Transportzwecken reiten in Rheinland-Pfalz?).

Christina Nedoma

© Christina Nedoma

Christina Nedoma, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Christina Nedoma

Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz: Schritte der Durchführung der Bedarfsermittlung und ICF-Items

Die konkreten Inhalte der im Bedarfsermittlungsinstrument genannten Lebensbereiche (die den in § 118 SGB IX genannten entsprechen) werden durch die den Lebensbereichen zugeordneten ICF-Items der Ebene 3 (und bei Bedarf die Items der Ebene 4) im Detail ausgeführt. Hierbei wurden alle Items mit dem Präfix „d“ der ICF aus dem Bereich „Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe]“ übernommen. Die zugeordneten ICF-Items stellen insofern eine inhaltliche Beschreibung dessen dar, was in einem Lebensbereich konkret gemeint ist. In der Anwendung der jeweiligen Items soll auf die in der ICF jeweils hinterlegten Erklärungen zurückgegriffen werden.

Sicherlich wird es bei der Nutzung des Instrumentes Items geben, die sehr selten oder nie genutzt werden, andere werden vermutlich sehr häufig Verwendung finden. Das Bedarfsermittlungsinstrument ist darauf ausgelegt, individuelle und im Einzelfall möglicherweise sehr spezifische Unterstützungsbedarfe zu ermitteln. Daher wurde entschieden, alle Items der Komponente „Aktivitäten und Partizipation“ zu übernehmen.

Das Bedarfsermittlungsermittlungsinstrument stützt sich für die Ermittlung von Teilhabebedarfen ohnehin nicht ausschließlich auf die Items. Vielmehr soll auf Grundlage der konkreten Lebenssituation der betroffenen Person das Gespräch und die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe in mehreren Schritten durchgeführt werden. In den Schritten I (Welche Anliegen und Ziele?), II (Was gelingt?), III (Bewertung der Beeinträchtigung nach ICF) und IV (Beschreibung der umwelt- und personbezogenen Kontextfaktoren – Barrieren und Förderfaktoren) soll thematisiert werden, welche Fähigkeiten (im Sinne von Leistungsfähigkeit) die nachfragende Person bezogen auf die konkreten Inhalte des aufgerufenen Lebensbereichs hat, was ihr gelingt (Leistung), was ihr nicht (mehr) gelingt, welche Beeinträchtigungen eine Rolle spielen und welche umwelt- und personenbezogenen Kontextfaktoren dabei von Bedeutung sind. Neben den Items gibt es freie Textfelder, in denen sowohl die Kontextfaktoren, wie auch die Beschreibungen des Bedarfes im jeweiligen Lebensbereiches beschrieben werden können. Anschließend soll in Schritt V dann eine erste Einschätzung des professionellen Teilhabebedarfs bezogen auf die relevanten Aspekte des besprochenen Lebensbereichs - sowohl entsprechend SGB IX als auch in einem offenen Textfeld mit Blick auf andere Reha-Träger - erfolgen.

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