Formulierung der erhobenen Bedarfe
Sollte im Rahmen der Bedarfsermittlung die Formulierung der erhobenen Bedarfe aus Sicht der leistungsberechtigten Person auch für die Beschreibung der Ist-Situation oder nur für die Beschreibung der Leitziele/der angestrebten Wohn- und Lebenssituation vorgenommen werden?
Transparenz in der Formulierung der erhobenen Bedarfe
Durch die Formulierung der erhobenen Bedarfe im Rahmen der Bedarfsermittlung sollte deutlich werden, ob der jeweilige Eintrag von der leistungsberechtigten Person oder von der Fachkraft stammt, die die Bedarfsermittlung durchführt. Die Ich-Formulierung sollte grundlegend nicht nur für die Beschreibung der Lebensbereiche der ICF, sondern übergreifend für alle Zielebenen genutzt werden. Dies umfasst auch die in der Bedarfsermittlung festgehaltene Ist-Situation. Letztlich hängt dies aber auch vom Gesamtaufbau des entsprechenden Instruments und Formulars zur Bedarfsermittlung ab. Erfasst dieses den Bedarf eher aus Sicht des Leistungsberechtigten, sollte auch die Ist-Situation eher in der Ich-Formulierung abgebildet werden. Erfasst es den Bedarf eher objektiv beschreibend, sollte auch die Ist-Situation auf diese Art und Weise abgebildet werden.
Vorgaben des BTHG
Das BTHG selbst beinhaltet weder in § 13 SGB IX noch in § 118 SGB IX n.F. eine entsprechende Vorgabe. Vielmehr sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu bestimmen (§ 118 SGB IX n.F.).