Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren
Wie ist das Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren?
Bedarfsermittlung als Kern des Gesamtplanverfahrens
Die Bedarfsermittlung ist ein Bestandteil des Gesamtplanverfahrens und neben der Beratung der erste Schritt der Gesamtplanung. Die Bedarfsermittlung wird auch als „Herzstück“ (Schartmann 2017: 7) und „unverzichtbarer Baustein“ (BAGüS 2018: 11) des Gesamtplanverfahrens bezeichnet. Dabei enthält der Gesamtplan gemäß § 121 SGB IX-neu neben den Inhalten des Teilhabeplans nach § 19 SGB IX-neu „die im Rahmen der Gesamtplanung eingesetzten Verfahren und Instrumente“. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird anschließend zum Gegenstand der Leistungsplanung im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplans.
Materialien
- BAGüS (2018): Orientierungshilfe zur Gesamtplanung §§ 117 ff. SGB IX / §§ 141 ff. SGB XII (Stand: Februar 2018). In: www.bagues.de (PDF-Dokument) (Stand: 06.02.2018).
- Schartmann, Dieter (2017): Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Bedarfsermittlung konkret –Instrument und Verfahren in NRW. In: Präsentation Auftaktveranstaltung (MP3-Audio, 32.3 MB) (Stand: 06.02.2018).