Leichte Sprache: Fachdiskussion Teilhabe am Arbeitsleben

Fach-Diskussion vom 30. April bis 8. Juni 2018

Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten,
wo alle anderen Menschen auch arbeiten.
Das heißt auch: Teilhabe am Arbeitsleben.
Damit das klappt, gibt es neue Regeln und Gesetze.
Die Regeln sind zum Beispiel für
•    Ämter und Behörden
•    Werkstätten für behinderte Menschen.
Wir sagen in diesem Text oft nur: Werkstatt.

In diesem Text sind Infos über die neuen Regeln.

Vom 30. April bis 8. Juni 2018:
Wir wollen über die neuen Regeln reden.
Und wir wollen darüber reden,
ob sie gut sind für Menschen mit Behinderung.
Das nennen wir: Fach-Diskussion.
Sie können mitmachen.

 

Sagen Sie uns zum Beispiel

  • wie Sie die Regeln finden.
  • wie Sie arbeiten möchten.
  • was Ihnen sonst noch zum Thema einfällt.

Rechte und Gesetze

Jeder Mensch hat Rechte.
Zum Beispiel:
Jeder Mensch soll gut behandelt werden.
Darüber gibt es viele Regeln und Gesetze
in Europa und der ganzen Welt.
Diese Regeln und Gesetze sind auch für Menschen mit Behinderung.
Aber: Viele Menschen mit Behinderung werden noch schlecht behandelt.
Das soll sich ändern.
Darum haben viele Länder einen Vertrag gemacht.

 

Die Vereinten Nationen haben den Vertrag geschrieben.
Die Vereinten Nationen passen besonders auf,
dass es Menschen auf der ganzen Welt gut geht.
Zum Beispiel, dass es keinen Krieg gibt.
Oder, dass Menschen nicht gefoltert werden.
UN ist kurz für den englischen Namen von den Vereinten Nationen.
Der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung heißt kurz: UN-BRK.

 

BRK ist kurz für Behinderten-Rechts-Konvention.
Der ganze Name vom Vertrag ist:
Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderung.

 

Durch die UN-BRK sollen Menschen mit Behinderung  
die gleichen Rechte wie alle Menschen haben.
So sollen Menschen mit Behinderung ein gutes Leben haben.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Auch Deutschland.
Jetzt muss Deutschland dafür sorgen,
dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.
Darum gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das heißt kurz: BTHG.

Recht auf Arbeit

Ein Recht ist zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten,
wo alle anderen Menschen auch arbeiten.
Zum Beispiel in Firmen, Ämtern und Fabriken.
Menschen mit Behinderung sollen selber entscheiden,
wo sie arbeiten wollen.
Zum Beispiel:

  • In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Oder zusammen mit Menschen ohne Behinderung in einer Firma

 

Dafür muss Deutschland aber noch viel tun.

Zum Beispiel:
Deutschland muss mit Firmen reden.
Die Firmen sollen mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit geben.
Oder Deutschland soll Firmen Geld geben,
damit dort Menschen mit Behinderung arbeiten können.
Und Deutschland soll selber Menschen mit Behinderung Arbeit geben.

Wo man arbeiten kann

Einige Menschen mit Behinderung können nicht so viel arbeiten
wie andere Menschen.
Zum Beispiel:

  • Sie arbeiten nur 2 Stunden am Tag.
  • Sie brauchen viele Pausen.

Diese Menschen arbeiten meistens
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Für diese Menschen gibt es nun neue Regeln im BTHG.

 

Bis Dezember 2017 war es so:
Diese Menschen konnten nur in einer  Werkstatt arbeiten.

 

Ab Januar 2018 ist es so:
Es gibt nun mehr Angebote zum Arbeiten.
Menschen mit Behinderung können in der Werkstatt arbeiten.
Oder:
Sie können bei einem Leistungs-Anbieter arbeiten.
Leistungs-Anbieter haben fast die gleichen Regeln wie Werkstätten.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung sollen
    beim Leistungs-Anbieter gut arbeiten können.
  • Es muss Betreuungs-Personen geben.
    Die Betreuungs-Personen helfen den Menschen mit Behinderung.
  • Die Menschen mit Behinderung haben
    die gleichen Rechte wie in einer Werkstatt.

Oder:
Menschen mit Behinderung können mit dem Budget für Arbeit
bei einer anderen Firma arbeiten.
Budget ist ein anderes Wort für Geld.
Budget spricht man so: Büdscheh.
Mit dem Budget für Arbeit kann man
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
Der allgemeine Arbeits-Markt sind Arbeits-Plätze,
die nichts mit der Werkstatt zu tun haben.

 

Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Behinderung kann eine Firma
vom allgemeinen Arbeits-Markt suchen.
Die Firma kann dann sagen:

  • Du darfst bei uns arbeiten.
  • Wir zahlen dir einen normalen Lohn.

Das Budget für Arbeit ist eine Hilfe für die Firma.
Mit dem Budget für Arbeit muss die Firma
nicht den ganzen Lohn zahlen.
Ein Amt zahlt den anderen Teil vom Lohn.

 

Vielleicht braucht der Mensch mit Behinderung
eine Hilfe bei der Arbeit.
Mit dem Budget für Arbeit kann die Firma
die Hilfe bezahlen.
Dafür bekommt die Firma Geld vom Amt.

Wieder in der Werkstatt arbeiten

Ein Beschäftigter von einer Werkstatt hat einen neuen Beruf gefunden.
Der neue Beruf ist nicht mehr bei der Werkstatt.
Vielleicht war das keine gute Entscheidung.
Dann kann der Beschäftigte wieder zurück in die Werkstatt kommen.
Das ist ein Recht von dem Beschäftigten.
Diese Regel ist auch neu.
Sie gilt ab Januar 2018.

Wahl-Recht

Wenn Menschen mit Behinderung in diesen Bereichen arbeiten:  

  • Eingangs-Verfahren
  • Berufs-Bildungs-Bereich
  • Arbeits-Bereich von einer Werkstatt

Dann bekommen sie ein bestimmtes Geld.

 

Bis Dezember 2017 war es so:
Sie haben dieses Geld immer nur von einer Werkstatt  bekommen.

 

Ab Januar 2018 ist es so:
Menschen mit Behinderung können wählen,
von wem sie das Geld bekommen.
Zum Beispiel:

  • von einer Werkstatt
  • von einem Leistungs-Anbieter
  • von mehreren Leistungs-Anbietern
  • von einer Werkstatt und einem Leistungs-Anbieter

Damit das klappt,
müssen Werkstatt und Leistungs-Anbieter gut zusammen arbeiten.

Neue Regeln für Vermögen

Vermögen ist das Geld,
das man gespart hat.
Zum Beispiel das Geld auf dem Konto.
Es gibt neue Regeln für das Vermögen von Menschen mit Behinderung.

 

Wenn ein Mensch mit Behinderung in einer Werkstatt arbeitet:
Ein Amt muss Geld dafür bezahlen,
dass der Mensch dort arbeiten kann.
Das Amt zahlt dieses Geld immer.
Das Amt zahlt auch,
wenn der Mensch mit Behinderung Vermögen hat.

 

Eine neue Regel ist:
Das Amt zahlt auch,
wenn ein Mensch mit Behinderung

  • bei einem Leistungs-Anbieter arbeitet.
  • mit dem Budget für Arbeit in einer anderen Firma arbeitet.

Das Amt zahlt auch,
wenn der Mensch mit Behinderung Vermögen hat.

Neue Regeln für Lohn

Menschen mit Behinderung dürfen einen bestimmten Lohn verdienen.
Wenn sie mehr verdienen:
Sie bekommen weniger Geld vom Amt.
Die Regel ist für

  • Lohn von einer Werkstatt
  • Lohn von einem Leistungs-Anbieter
  • Lohn von einer anderen Firma mit dem Budget für Arbeit

 

Vielleicht ist der Lohn aber auch zu wenig.
Der Lohn reicht dann nicht:

  • um genug Essen zu haben.
  • um Kleidung zu kaufen.

Dann können Beschäftigte Grundsicherung bekommen.
Grundsicherung ist mehr Geld.
Grundsicherung ist eine Sozial-Leistung.
Das heißt: Das Geld kommt vom Sozial-Amt.

 

Ab 1. Januar 2020:
Die Regeln für das Geld von Menschen mit Behinderung werden einfacher.
Das ist das Ziel:
Menschen mit Behinderung verdienen so viel,
dass sie davon leben können.
Wenn sie weniger verdienen:
Sie bekommen Grundsicherung.

Fach-Ausschuss in der Werkstatt

Bisher war es so:
Ein Fach-Ausschuss in der Werkstatt hat darüber beraten

  • ob ein Mensch mit Behinderung in der Werkstatt arbeiten darf
  • welche Arbeit er machen kann.
  • wie viel Geld er bekommen kann.
  • welche anderen Hilfen er braucht.

Der Fach-Ausschuss hat diese Infos an Ämter gegeben.
Die Ämter zahlen die Hilfen und das Geld.

 

Nun ist es anders.
Zum Beispiel:

  • Ein Mensch mit Behinderung soll in eine Werkstatt aufgenommen werden.
  • Er soll Geld oder andere Hilfen von mehreren Ämtern bekommen, damit er arbeiten kann:

Dann müssen alle Ämter zusammen arbeiten und einen Plan machen.
In dem Plan steht

  • welche Hilfen der Mensch mit Behinderung braucht
  • wie viel Geld er bekommen soll
  • welches Amt das Geld zahlt.

Der Plan heißt: Teilhabeplan.
Die Zusammenarbeit von den Ämtern heißt: Teilhabeplanverfahren.

Neue Aufgaben für die Ämter

Die neuen Regeln und Gesetze sind für alle neu.
Zum Beispiel für:

  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Integrations-Ämter

 

Die Träger der Eingliederungshilfe zahlen für

  • die Arbeit in der Werkstatt
  • die Arbeit bei Leitungs-Anbietern
  • das Budget für Arbeit

Die Werkstätten sollen gut mit Leistungs-Anbietern zusammen arbeiten.
Das ist dann gut für Menschen mit Behinderung.
Sie können dann besser entscheiden:
Wollen sie in einer Werkstatt arbeiten?
Oder wollen sie bei einem Leistungs-Anbieter arbeiten?

 

Es soll mehr Arbeit für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeits-Markt geben.
Dafür sollen Integrations-Ämter arbeiten.

Reden Sie mit

Wir möchten Ihre Meinung wissen:

  • Wie arbeiten Sie mit den neuen Regeln vom BTHG?
  • Haben Sie Fragen zum Budget für Arbeit?
  • Haben Sie Fragen zu den Leistungs-Anbietern?
  • Haben Sie Kontakt zu Firmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?
  • Arbeiten die Ämter, Werkstätten und Firmen in Ihrem Ort gut zusammen?
  • Haben Sie Fragen zu den Regeln in Ihrem Bundesland?

Mehr Infos

Es gibt viele Infos

  • über die Rechte von Menschen mit Behinderung
  • zu den neuen Regeln bei der Arbeit

Wir haben die Infos gesammelt.
Sie können Sie hier lesen.
Achtung: Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

 

 

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2018.

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